AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz (AGB-Brh)

in der Fassung zum 01.05.2025 Forstunternehmen Franz Knipping

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Brh) gelten für alle Brennholzverkäufe an Verbraucher (§ 13 BGB). Sie sind Bestandteil der Brennholzkaufverträge. Das Brennholzmerkblatt ist ebenfalls Teil des Kaufvertrages. Abweichende oder zusätzliche Vertragsbedingungen gelten nur, wenn sie in schriftlicher Form gesondert vereinbart worden sind. Der Kaufvertrag kommt zustande mit dem Forstunternehmen Franz Knipping (Einzelunternehmen), Langenhoffsweg 2, 46499 Hamminkeln. Der Wald wird nach den Standards von PEFC / FSC bewirtschaftet. Damit ist die Einhaltung von Standards zur nachhaltigen und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Bei Nichteinhalten der nachstehenden Vorschriften behält sich der Verkäufer den künftigen Ausschluss des Käufers von Holzverkäufen vor.

1. Verkauf von Brennholz

Verkaufsgegenstand und –verfahren

  • a) Verkaufsgegenstand ist Brennholz ab Waldweg.
  • b) Abgegebene Bestellungen des Käufers sind verbindlich.

Zustandekommen von Kaufverträgen (Verkaufsarten)

Ein Kaufvertrag kommt zustande durch:
  • a) Abschluss eines Liefervertrages (Verkauf frei Wald oder frei Werk).
  • b) Einkauf über den Online-Shop.
Zu a.) b.) Naturgemäß kann die Bestellmenge nicht exakt bereitgestellt werden, geringe Mehr- oder Mindermengen müssen in Kauf genommen werden. Widerruf: Wird Brennholz im Online-Shop bestellt bzw. gekauft, besteht kein Widerrufsrecht. Da Holz schnell verderben kann, besteht bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Satz 1 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Außerdem findet bei entsprechenden Angeboten § 312g Satz 1 Abs. 2 Nr. 10 BGB Anwendung. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

2. Bereitstellung und Gefahrenübergang

  • a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Käufer muss die Ware am Lagerort abholen.
  • b) Die Bereitstellung findet statt:
    • Durch Mitteilung der Bereitstellung durch den Sachbearbeiter/in.
    • Durch die Zusendung der Bestätigung (E-Mail) im Online-Shop (inkl. Zahlungsbeleg).

3. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Holz im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nicht über die Sache zu verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen.

4. Zahlungsart und Zahlungsfristen

  • a) Der Kaufpreis ist mit Zugang der Rechnung fällig. Er ist innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug zu leisten. Zahlt der Käufer innerhalb dieser Zahlungsfrist nicht, so kommt er mit der Zahlung in Verzug. Eine zusätzliche Mahnung ist nicht erforderlich.
  • b) Bei Verkäufen im Online-Shop: Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Kaufbestätigung fällig und kann mittels elektronischer Zahlungsmittel (Kredit-, Debit-, Prepaidkarten, ApplePay, GooglePay und PayPal) erfolgen.
  • c) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 i. V. m. § 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.

5. Abfuhr des Holzes

Holz darf nur nach Freigabe der Abfuhr durch den Verkäufer oder dessen Beauftragte abgefahren werden. Der Verkäufer stellt nach Zahlungseingang unverzüglich eine Zahlungsbestätigung bzw. Abfuhrfreigabe aus. Diese muss der Käufer oder dessen Beauftragter bei der Abfuhr mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Nach Erhalt der Abfuhrfreigabe bzw. Zahlungsbestätigung hat der Käufer das Holz innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, spätestens aber nach 3 Monaten, abzufahren.

6. Gewährleistung und Haftung

  • a) Die Rechte bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • b) Der Verkäufer und seine jeweiligen Bediensteten haften für Schäden aller Art, die infolge der Holzabfuhr, einer anderweitigen Bearbeitung/Behandlung oder im Zusammenhang damit entstehen, jeweils nur insoweit, als der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  • c) Der Käufer hat darauf zu achten, dass von dem von ihm erworbenen Holz keine Gefahr ausgeht und ggf. auf eigene Rechnung geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

7. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung

Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Personen mit Motorsäge müssen einen Motorsägen-Grundlehrgang (Modul A der DGUV-Information 214-059) oder gleichwertige Qualifikationen nachweisen. Eine Kopie des Nachweises ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

8. Maschinen- und Geräteeinsatz

Es dürfen nur betriebssichere Maschinen und Werkzeuge verwendet werden. Beim Einsatz der Motorsäge ist Bio-Sägekettenhaftöl sowie Alkylatbenzin zu verwenden. Das Befahren der Bestandesflächen ist verboten.

9. Fahren auf Waldwegen

Waldwege dürfen nur werktags, mit maximal 30 km/h und auf eigene Gefahr befahren werden. Die Fahrerlaubnis gilt nur für notwendige Holztransporte. Wege dürfen nicht blockiert werden.

10. Holzaufbereitung und Holzlagerung

Der Abtransport ist boden- und wegeschonend durchzuführen. Schäden müssen behoben werden. Aufgearbeitetes Holz darf maximal drei Monate gelagert werden (ab Rechnungsdatum). Mindestabstand zum Wegrand: 1 Meter. Kein Aufschichten an Bäumen. Keine Abdeckung erlaubt. Lagerung erfolgt auf eigene Gefahr. Bleibt Holz acht Monate unbearbeitet, tritt Vertragsrücktritt ein (§ 323 Abs. 2 BGB), der Käufer gibt Eigentum und Besitz auf (§§ 958b, 959 BGB). Ersatzansprüche sind ausgeschlossen (§ 346ff BGB).